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Mauseloch

Bio-Anbau

Grundlagen der biologischen Landwirtschaft

Hier findest Du die Basics zum Bio-Anbau

Geschichte, Anbauverbände, gesetzliche Regelungen, Kontrollen.
Vorteile des biologischen Landbaus, der artgerechten Tierhaltung.
Folgen konventioneller Landwirtschaft, Herstellung und Verarbeitung,…,

sowie ein paar Links.

Was ist Bio-Anbau?

Der biologische Landbau betrachtet den landwirtschaftlichen Betrieb ganzheitlich. Als Zusammenspiel von Boden, Tieren, Pflanzen und Menschen. Eine nachhaltige Bewirtschaftung, die diesen Namen auch verdient.

Verschiedene Ausprägungen dieser Grundidee haben sich im Laufe des 20. Jahrhunderts herausgebildet. Die älteste Methode, die „biologisch-dynamische Wirtschaftsweise“ (Demeter), geht zurück auf den landwirtschaftlichen Kurs von Rudolf Steiner Anfang des 20 Jahrhunderts.

Die „biologisch-organische Methode“ (Bioland) wurde in den 1950-er Jahren von den Schweizer:innen Hans und Maria Müller in der Praxis entwickelt, der Frankfurter Mikrobiologe Hans Peter Rusch lieferte den theoretischen Überbau.

Die Bio-Anbauverbände

Viele Landwirte sind in einem ökologischen Anbauverband organisiert.
Denn vor der gesetzlichen Regelung zum Bio-Anbau von 1991 waren diese Verbandsrichtlinien die einzige Richtschnur für die Landwirte.
Diese Richtlinien legen fest, was in der Erzeugung und Verarbeitung zu beachten ist.

Verbandsbetriebe werden doppelt kontrolliert: nach der gesetzlichen Verordnung und nach den privaten Verbandsrichtlinien.
Die Einhaltung der Richtlinien wird jährlich (sowie ggf. unangekündigt unregelmäßig) kontrolliert und durch die Kontrollnummer bestätigt.

Zu den bekanntesten Öko-Verbänden gehören Bioland, Demeter, Gäa, Naturland und Ecovin.

Die europaweit gültigen gesetzlichen Standards sind ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Minimalkonsens.
Die Verbandsrichtlinien machen in vielen Punkten strengere Auflagen: Mehr Raum in der Tierhaltung, weniger Zusatzstoffe, weniger Ausnahmeregelungen. Das konsequentere „bio“.

Streng kontrolliert

„Bio“ und „Öko“ ist gesetzlich geregelt
Als biologisch oder ökologisch dürfen nur solche Produkte bezeichnet werden, die nach den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung erzeugt und kontrolliert worden sind. Diese beziehen sich auf unverarbeitete Agrarerzeugnisse (tierisch wie pflanzlich) und auf verarbeitete Agrarerzeugnisse, wenn sie für die Ernährung bestimmt sind.

Die Regelungen für den Pflanzenbau enthalten Grundsätze zur Fruchtfolge, zur Humuswirtschaft, zu Pflanz- und Saatgut, zu Pflanzenschutz sowie Unkrautbekämpfung. Zudem gibt es eine Liste der zugelassenen Dünge- und Pflanzenschutzmittel.

Die Anforderungen an die Tierhaltung umfassen Regelungen zu (maximalem) Tierbesatz, Haltungssystemen, Fütterung und dem Einsatz von Tierarzneimitteln.

Außerdem regelt die EU-Verordnung Ablauf und Dauer einer Umstellung, die Vorgehensweisen der Kontrollen sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinien.

Wer kontrolliert und wie?
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der EG-Öko-Verordnung ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Diese hat die Oberaufsicht über die Zulassung der Kontrollstellen, vergibt die Code-Nummern und erteilt die Importermächtigung für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern.

Bei der Hofkontrolle wird im Wesentlichen die Betriebsführung anhand genau definierter Unterlagen überprüft: Betriebsbeschreibung, Wareneingang, Warenausgang, Anbaupläne, Bestandsregister der Tierhaltung,…). Bei einer Hof- und Feldbegehung werden diese Angaben überprüft.

Werden keine Verstöße festgestellt, erhält der Bauer ein Zertifikat, das festlegt, welche Produkte er als Öko-Produkte vermarkten kann.
Die Kontrollstelle meldet alle kontrollierten Betriebe an die zuständige Landesaufsichtsbehörde. Die Kontrolle findet mindestens einmal jährlich statt.

Was darf sich „bio“ nennen?
Verarbeitete Produkte können als Bio-Produkte ausgelobt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Landbau stammen. Diese 5%- Ausnahmeregelung gilt nur für Zutaten, die nicht oder nicht in ausreichenden Mengen in Bio-Qualität verfügbar sind (oder welche nicht zertifiziert werden, wie zZt Meersalz).

Landwirte, die ihren Betrieb auf biologische Wirtschaftsweise umstellen, unterliegen speziellen Bestimmungen.
Pflanzen, die ein Jahr nach Umstellungsbeginn geerntet wurden, können mit dem Hinweis „Hergestellt im Rahmen der Umstellung auf den ökologischen Landbau“ gekennzeichnet werden.
Das gilt nur für Pflanzen oder Produkte aus einer Pflanze, beispielsweise Apfelsaft.

Ein Produkt darf nur als Bioprodukt vermarktet werden, wenn es mit der entsprechenden Code-Nummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle gekennzeichnet ist (Länderkürzel plus dreistellige Nummer: z.B. Öko-Kontrollstelle DE-001) oder deren Namen gekennzeichnet ist. In anderen EU-Staat lautetet der Code anders: Österreich „AT-N-01-Bio“, in Holland „NL01“ bzw. „SKAL“, in Frankreich „FR-AB01“ und in Italien „IT-AIB“.

Vorteile des ökologischen Landbaus

Gesunder Boden
Zentrales Anliegen der ökologischen Landwirtschaft ist es, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern. Der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern ist verboten. Stattdessen werden mit organischen, möglichst hofeigenen Düngern die Kleinstlebewesen und Mikroorganismen in der Erde gefördert. Durch schonenden Umgang mit der Humusschicht, den Anbau von Zwischenfrüchten und Gründüngung sollen die Bodenstruktur und das Wasserhaltevermögen verbessert werden.

Vorbeugender Pflanzenschutz statt Pestizide
Die starke Verunkrautung, der Anstieg von Pflanzenkrankheiten und Insektenbefall stehen häufig in direktem Zusammenhang mit dem Einsatz von Kunstdünger. Zum Alltag in der konventionellen Landwirtschaft gehört dementsprechend der massive Einsatz von Herbiziden und Insektiziden. Schadstoffe und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln reichern sich in Böden, Pflanzen und in den Lebensmitteln an.

Gentechnisch verändertes Saatgut
und darauf abgestimmte Spritzmittel sollen die Probleme der industriellen Landwirtschaft lösen. Chemisch-synthetisch hergestellte Pestizide und erbgutverändertes Saatgut sind in der ökologischen Landwirtschaft verboten. Schutz vor Schädlingen, Pilzbefall und Krankheiten wird durch die Gesamtheit aller Kulturmaßnahmen und richtige Sortenauswahl erreicht. Bei Befall kommen biologische Schädlingsbekämpfungsmittel oder Nützlinge zum Einsatz, neben einigen ausdrücklich in der EG-Öko-Verordnung erlaubten mineralischen Mitteln bei bestimmten Krankheiten, zu denen es keine Alternative gibt (zB Kupfer gegen Mehltau).

Artgerechte Tierhaltung
Die Anzahl der Tiere ist grundsätzlich an die landwirtschaftliche Nutzfläche gebunden, so dass die Futterversorgung im Rahmen des eigenen Betriebes erfolgen kann. Die Haltungssysteme müssen auf die Bedürfnisse der einzelnen Tierarten abgestimmt sein. Eine hohe Futterqualität ist Grundlage für die Tiergesundheit.
Bei Auswahl und Zucht stehen Lebensleistung und Robustheit im Vordergrund. Die durchschnittliche Lebenserwartung einer Biokuh liegt bei etwa 10 Jahren, konventionell gehaltene Kühe werden in Deutschland bereits nach 4,5 Jahren geschlachtet, in den USA nach 3,7 Jahren.
Bei Erkrankungen der Tiere stehen Naturheilmittel zur Auswahl. In schweren Fällen dürfen auch Antibiotika eingesetzt werden. Dann gilt die doppelte Wartezeit für die Vermarktung der Milch.
Künstliche Leistungsförderer und Wachstumsbeschleuniger, üblich in der industriellen Tiermast, sind verboten.

Folgen konventioneller Landwirtschaft

Immer höhere Erträge in immer kürzerer Zeit
zu erzielen geht auf Kosten der Natur und der Gesundheit von Mensch und Tier.

Auswirkungen sind

  • mit Nitraten, Phosphaten, …, belastete Böden und Gewässer
  • mit Pestizidrückständen belastete Lebensmittel
  • unwürdige Massentierhaltung (Spaltenböden, Tiermehlverfütterung, Verwendung von Antibiotika, Hormonen, tierquälerische Schlachttransporte)
  • Umwandlung von Kulturlandschaften in Agrarsteppen
  • Klimaveränderung
  • vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten
  • skrupellose Ausnutzung von Land und Menschen
  • liesse sich durchaus fortführen…

Nur unter diesen Verhältnissen ist es möglich, Lebensmittel in konventionellen Supermärkten und Discountern so billig zu verkaufen.

Herstellung und Verarbeitung

Hier nach bestem Wissen und Gewissen…- Die Gesetzgebung unterliegt steten Änderungen. Wer hier ins Detail gehen möchte kommt nicht umher, sich durch den bürokratischen Salat zu kämpfen.

In der EG-Öko-Verordnung sind die wesentlichen Aussagen zur Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln festgelegt.
Denn viele Öko-Kunden möchten nicht auf Tiramisu, Tütensuppe, Pommes und Pizza verzichten. Die Verbraucher erwarten aber von solchen Produkten, dass die Zutaten aus ökologischer Landwirtschaft stammen und ohne Zusatzstoffe schonend verarbeitet wurden. Wie geht das?

Es muss nicht alles „in grün“ nachgebaut werden. Aber wenn, dann:
Rechtliche Grundlagen
Zutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die bei der Aufbereitung von Lebensmitteln verwendet werden dürfen, sind einer so genannten Positivliste aufgeführt, d.h. nur die dort aufgeführten Stoffe dürfen eingesetzt werden (für konventionelle Lebensmittel sind über 300 deklarationspflichtigen Stoffe erlaubt).

Für die Verarbeitung tierischer Erzeugnisse gelten bislang einzelstaatliche Vorschriften.
In Deutschland greifen derzeit noch die Verarbeitungsrichtlinien der AGÖL (Zusammenschluss der Verbände des alternativen Landbaus).

Während sich die EG-Öko-Verordnung auf die Aufzählung der zulässigen Zusatzstoffe beschränkt, die für alle Produktgruppen anwendbar sind, haben die AGÖL und die Verbände spezifisch für jede Produktgruppe (z.B. Backwaren, Milchprodukte, Bier, Öle) Regelungen erstellt. Diese betreffen auch Verarbeitungsverfahren und Packstoffe.
Neben einem hohen ernährungsphysiologischen und ökologischen Standard des Endprodukts ist die Sozialverträglichkeit der Handels- und Verarbeitungsschritte erklärtes Ziel.

Gute Herstellerpraxis

Die Voraussetzungen für die Herstellung von Öko-Lebensmitteln beruhen hauptsächlich auf einer systematischen und dokumentierten Produktion und auf dem Einsatz möglichst weniger Zusatz-, Hilfsstoffe und Bestandteile aus konventioneller Landwirtschaft. Hierbei ist die Einhaltung der „guten Herstellpraxis“ (GMP=Good Manufacturing Practice) zu beachten, ein Sicherheitssystem, das vom Rohstoff über Handhabung, Herstellung, Hygiene, Dokumentation, Untersuchungen bis hin zum Endprodukt reicht.

Allgemeine Anforderungen

  • Gentechnikverbot: Bio-Lebensmittel dürfen nicht unter Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder auf der Grundlage gentechnisch veränderter Organismen hergestellt werden.
  • Bestrahlungsverbot: Weder das Erzeugnis noch seine Zutaten dürfen bei der Aufbereitung mit ionisierenden Strahlen behandelt sein.
  • Begasungsverbot: Weder das Erzeugnis noch seine Zutaten dürfen zum Zwecke der Entkeimung bzw. Entwesung begast sein.

Unterschiede zur konventionellen Lebensmittelverarbeitung

Die konventionelle Lebensmittelindustrie ist gezwungen, Kosten zu senken, um dem Preisdruck der Handelsketten standhalten zu können. Dadurch entstehen Billigstlebensmittel, deren Geschmack durch künstliche Aromen vorgetäuscht und deren natürlicher Verderb durch massiven Einsatz von Konservierungsstoffen und Bestrahlung verzögert wird:

  • Es werden Verfahren eingesetzt, um Reifungs- oder Gärungsprozesse zu beschleunigen.
  • Transportkisten werden mit Fungiziden behandelt.
  • Lebensmittel werden gefärbt, um einen Frischeeindruck zu erwecken.
  • Käserindenbehandlung mit Natamyzin gegen Schimmel
  • Extrahieren mit organisch-chemischen Lösungsmitteln bei der Speiseölgewinnung
  • Aufbereitung von verkeimtem und verschmutztem Wasser durch UV-Strahlen, Ozon, Hypochlorit und Chlordioxid, Aktivkohle und Ionentauscher in der Getränkeindustrie

Die Aufzählung von fragwürdigen und gesundheitlich bedenklichen, aber legalen, Verarbeitungsverfahren für Lebensmittel ließe sich beliebig fortsetzen…

Preisargumente

Nicht ökologische Produkte sind zu teuer sondern konventionelle Produkte sind zu billig

Tierische Produkte:
Artgerechte Tierhaltung, hochwertiges hofeigenes Futter, längere Mastzeiten, kleinere Tierbestände, geringere Ausbeute in der Wurst- und Fleischverarbeitung, höherer Verderb durch Verzicht auf Zusatzstoffe bei Milchprodukten und Käse, längere Reifungszeiten bei Käse sind berechtigte Argumente für einen höheren Preis.

Pflanzliche Produkte:
Höhere Personalkosten durch mechanische Pflegemaßnahmen in der Pflanzenproduktion, geringere Ernteerträge durch Verzicht auf Mineraldünger und chemische Pflanzenschutzmittel, teures Saatgut, Verzicht auf Wachstumsbeschleuniger, geringere Ausbeute in der Verarbeitung, aufwändigere traditionelle Herstellungsverfahren (z.B. frisch gemahlenes Getreide in Biobäckereien) sind weitere Aspekte.

Bessere Qualitäten

Tierische Produkte:
Gesunde robuste Tierrassen, Weidegang, hochwertiges hofeigenes Futter, längere Mastzeiten, traditionelle Wurst- und Fleischverarbeitung ohne Zusatzstoffe, qualitätsschonende Verarbeitung von Molkereiprodukten, Verbot der Anreicherung von Milcheiweiß in Milch und Schlagsahne, traditionelle Käseherstellung ohne chemische Zusatzstoffe.

Pflanzliche Produkte:
Klein aber fein: Aromatisches Obst und Gemüse durch Verzicht auf hohe Stickstoffgaben, geringere Wassereinlagerung, Brot und Backwaren aus frisch gemahlenem Getreide, Direktsäfte, bekömmliche Spitzenweine

Fairer Handel,
die Garantie, ein Produkt zu erwerben für dass ein Mensch eine ordentliche Entlohnung erhielt, sollte selbstverständlich sein.

Breite Auswahl,
Tausende Artikel, Spezialitäten, hoher Frische-Anteil, guter Service mit Beratung machen die Produkte nicht günstiger.

Sei es in Hinsicht auf Nährwert, Gesundheit, auf Umweltverträglichkeit, political correctness, Bioprodukte sind letzten Endes die günstigere Wahl.

Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2022